Der Umweltverbund BUND legte beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster eine Klage gegen den Regionalplan für Ostwestfalen-Lippe (OWL) ein. Ein Gerichtsvertreter der dpa bestätigte dies. Der BUND-Landesverband Nordrhein-Westfalen behauptet im Rahmen eines sogenannten Normenkontrollanklages, dass der Regionalplan OWL laut ihrer Meinung mit den Bestimmungen des aktuell geltenden Landesentwicklungskonzepts (LEK) nicht übereinstimmt.
Eine weitere Anmerkung der Umweltaktivisten betrifft Mangel an Ausgewogenheit im Regionalplan zu Gunsten neuer bebauter Flächen. Zudem weist der Kläger darauf hin, dass die Äußerungen naturschutzbetontiger Organisationen während des Beteiligungsprozesses zum Plan nicht ordnungsgemäß berücksichtigt wurden. Laut einer Erklärung bezüglich des eingebrachten Rechtsanklage-Prozesses waren wichtige Aspekte des Naturschutzes bei der Entscheidungsfindung übersehen worden.
Im sogenannten Regionalplan werden die Zielsetzungen und Grundprinzipien für die zukünftige Planungsarbeit über die kommenden Jahre definiert. Hierbei wird sich unter anderem auf Wohnbereiche sowie Gewerbeflächen konzentriert, aber auch Flächen für Windenergieprojekte und den Abbau von Materialen wie Kiese eingegangen.
Auch Beschwerden bezüglich des Regionalplans für den Ruhrgebiet werden entgegen genommen.
Gemäß Informationen des BUND erhält die Klage gegen das OVG den Rückhalt durch den Landesverband Nordrhein-Westfalen des Naturschutzbundes Deutschland (NABU), die Landesgemeinschaft Natur und Umwelt NRW (LNU), den Lippischen Heimatbund sowie das „Aktionsbündnis: Schützt Menschen und Tiere im Detmolder Westen“.
Am NRW-OVG sind bereits Klagen gegen den Regionalplan Ruhr anhängig. Wann diese verhandelt werden, ist offen.
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